Kindesbetreuung

Kind oder Job. Probleme beim Kita-Streik

Man liest vieles dieser Tage, zum Beispiel, dass man unbezahlten Urlaub nehmen müsse, wenn Frau oder Mann wegen Kita-Streik und Kindesbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen könne. Das ist Mumpitz. Natürlich kann man einen bezahlten Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn man das Kind ohne Kita nicht allein zu Hause lassen kann. Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des …

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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