Bitte kommen Sie morgen wegen der Hitze in Badehose und Adiletten – Dresscode am Arbeitsplatz
Neben der Frage, ob man „Hitzefrei“ im Job beanspruchen kann, stellt sich bei länger andauernden Hitzeperioden hilfsweise die Frage, ob der Krawattenknoten am Bankschalter legerer getragen werden darf oder ob es im Parfümeriebereich des Kaufhauses auch schon mal ein Top mit Spaghettiträger sein darf. So wollte ein Sicherheitsunternehmen den Fahrer eines Geldtransporters kündigen, der beim …
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Veröffentlicht am: 24. Juli, 2006 von RA Felser
Stichwörter (Tags): BAG, Dienstkleidung, Dressode, Hitzefrei, Kopftuch, Persönlichkeitsrecht