Laufbahnverordnung

Altersgrenze für Beamte / Lehrer in NRW verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.04.2015 entschieden, dass die Altersgrenze für Beamte (auch für Lehrer) in NRW verfassungswidrig ist. Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhalte keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen für die Einstellung von Beamten. Die in der Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze hält das Bundesverfassungsgericht daher mit Art. 33 Abs. …

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Veröffentlicht am: 29. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
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