Leiharbeitnehmer

Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP

Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA aufgrund Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) gebunden ist, richtet sich nach § 9 MTV DGB/BZA BAP. Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) hat sich zusammen mit dem Arbeit geberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) durch Verschmelzung nach dem …

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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Kündigung der Leiharbeitnehmer bei der Telekom

Die Medien haben es berichtet: Die DTAG (Telekom einschließlich T-Mobile, T-Online und T-Systems)  will die langjährig Beschäftigung der Leiharbeitnehmer, insbesondere im IT-Bereich beenden. Den bisher besten und wirklich selbst recherchierten Beitrag zu den geplanten Kündigungen von Leiharbeitnehmern liefert die WELT.  Da wir zahlreiche Betroffene (über Vermittler an die Telekom verliehene Scheinselbständige und per AÜG an …

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Veröffentlicht am: 25. November, 2013 von RA Michael W. Felser
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Leiharbeitnehmer: Dauereinsatz rechtswidrig – Bundesarbeitsgericht vom 10.7.2013

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer nur vorübergehend und nicht auf Dauer beim Entleiherunternehmen eingesetzt werden dürfen. Der Betriebsrat des Entleiherunternehmens kann einer Einstellung von Leiharbeitnehmern, deren Einsatz nicht nur vorübergehend sein soll, nach § 99 BetrVG widersprechen (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 10.7.2013 – 7 ABR 91/11). Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz …

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Leiharbeitnehmer: Dauereinsatz auf Stammarbeitsplätzen nicht mehr zulässig

Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplatz zulässig: Der Betriebsrat kann einem Einsatz von Leiharbeitnehmern widersprechen, wenn dieser nicht nur „vorübergehend“ geplant ist, so das Arbeitsgericht Cottbus und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in zwei neuen Entscheidungen aus 2012. Nach § 1 AÜG gilt: „Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur …

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