Rücktritt vom Aufhebungsvertrag möglich
Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist unter Umständen jedenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil vom 10.11.2011: „Dem Kläger ist einzuräumen, dass ein Arbeitnehmer entgegen der Auffassung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 …
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Veröffentlicht am: 12. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abfindung, Aufhebungsvertrag, BAG, Felser, Mahnung, Rücktritt, Urteil