Moma

Haftung bei Sturmschaden

Der Sturm „Zeljko“ (übrigens ein slawischer Jungenname, der soviel wie „der Erwünschte“ bedeutet) hat unerwünschte Schäden angerichtet, auch wenn er nicht so stark war wie befürchtet. Wer haftet für Sturmschäden, wenn vom Sturm gelöste Bäume, Äste, Dachziegel, Töpfe und andere Gegenstände Autos beschädigen, das Nachbarhaus oder gar Fussgänger? Oder wenn das eigene Haus vom Sturm …

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2015 von RA Michael W. Felser
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