20 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht
Wie in allen Rechtsgebieten geistern auch durch das Verkehrsrecht Rechtsirrtümer und Mythen. Die wichtigsten Rechtsirrtümer zum Verkehrsrecht haben wir für Sie zusammengefasst: 1. Zu polizeilichen Vernehmungen muss man erscheinen. Irrtum: Weder bei „Knöllchen“ noch bei Straftaten muss der Betroffene dort erscheinen oder gar eine Aussage machen. Erscheinen muss man nur bei Anordnung der Vernehmung durch …
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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abschleppen, Anwalt, Nebelschlussleuchte, Parken, Rechtsirrtum, Rechtsirrtümer, Reissverschlussverfahren, Verkehrsrecht