Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten auf Facebook
Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitskollegen auf Facebook Vorgesetzte beleidigen und drohen, müssen mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, so das Arbeitsgericht Hagen vom 16.05.2012 – Aktenzeichen 3 Ca 2597/11. Am 20.11.2011 um 13.46 Uhr postete der Kläger auf seiner Pinnwand im Facebook-Profil über einen Vorgesetzten G: „hi M, mir geht’s gut, und dir hoffe ich auch. …
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Veröffentlicht am: 1. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht Hagen, Beleidigung, Facebook, Kündigung, Pinnwand