Grill anwerfen und Würstchen teilen – Urteile und Recht rund ums Grillen
Fussball im Fernsehen oder auch nicht und Sonnenschein, wer da den Grill nicht anwirft ist selbst schuld. Oder Nachbar. Auf den muss man allerdings nach Lärmschutz- und Immissionsschutzvorschriften Rücksicht nehmen. Übung macht den Meister, und richtiges Grillen geht auch ohne Qualm, Feiern auch ohne Lärm – jedenfalls nach 22 Uhr. Wie oft man grillen darf …
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Veröffentlicht am: 19. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): BImSchG, Grillen, Rauch, Recht, Urteil