LAG Baden-Württemberg: IT-Berater sind Arbeitnehmer
IT-Berater, die mit Werkvertrag bei Daimler-Benz eingesetzt waren, sind Arbeitnehmer, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 1.8.2013 Aktenzeichen 2 Sa 6/13 entschieden. Die beiden Kläger waren bei einem IT-Systemhaus als freie Mitarbeiter eingestellt. Die beiden IT-Freelancer wurden über einen führenden Dienstleister für Informationstechnologie, im Rahmen eines Werkvertrages von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte …
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Veröffentlicht am: 1. August, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Daimler AG, EDV, Freelancer, IT-Berater, LAG Baden-Württemberg, Scheinselbständigkeit, Scheinwerkvertrag, Werkvertrag