Schlußformel

Arbeitszeugnis: Anspruch des Arbeitnehmers auf gute Wünsche?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstreckt sich nach § 109 GewO auf Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers und gibt Auskunft über Dauer und Art der Beschäftigung. Immer wieder wird vor Arbeitsgerichten darüber gestritten, dass der Arbeitgeber, insbesondere bei guten und sehr guten Beurteilungen, dem Arbeitnehmer für bisherige Tätigkeit danken und für die Zukunft des …

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BAG: kein Anspruch auf Aufnahme von Dank und Wünsche in das Arbeitszeugnis

Das Bundesarbeitsgericht teilt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 11.12.2012 Az. 9 AZR 227/11 mit, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Aufnahme von Dank und guter Wünsche in das Arbeitszeugnis habe. Damit bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung, widerspricht aber der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte. Zum Hintergrund: In den Arbeitszeugnissen ist es durchaus …

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Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2012 von RA Michael W. Felser
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