Freistellung und Dienstwagen, Mobiltelefon, Laptop
Wenn sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen will, beginnt dies nicht selten, vor allem bei Führungskräften (AT-Mitarbeitern und leitenden Angestellten), mit einer schneidigen Maßnahme, nämlich der einseitigen und sofortigen Freistellung (Suspendierung). Manche Arbeitgeber garnieren die Demonstration des „Herr im Hause“-Standpunktes gerne zusätzlich durch den Entzug der üblichen Insignien des Aufstiegs, also Dienstwagen, Smartphone und …
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Veröffentlicht am: 8. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Car Policy, Dienstfahrzeug, Dienstwagen, Freistellung, Laptop, Mobiltelefon, Smartphone, Suspendierung, Urteil