Sozialgericht Köln: Keine Scheinselbständigkeit bei IT-Berater
Immer wieder gibt es Streit über die Sozialversicherungspflicht von selbständigen IT-Berater n, häufig bis vor das Sozialgericht. Werden Statusfeststellungsverfahren – die häufig von den Auftraggebern verlangt werden – bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eingeleitet, erkennt die DRV regelmäßig auf eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Folge: Der Auftraggeber kündigt, muss allerdings alle Beiträge innerhalb der Verjahrungsfrist …
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Veröffentlicht am: 9. November, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht Bonn, DRV, EDV Consultant, IT-Berater, Scheinselbständigkeit, Sozialgericht Köln, Sozialversicherungspflicht, Statusfeststellungsverfahren