Statusfeststellung

Interimsmanager: Risiko Scheinselbständigkeit

Immer mehr Manager arbeiten als Interimsmanager, nicht nur im Personalwesen (HR), was wir auch als auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierte Anwälte bemerken. Das Risiko der Scheinselbständigkeit (Arbeitnehmerstatus) erfasst zunehmend auch freiberufliche Berater, auch das Interimsmanagement ist von diesem Risiko stark betroffen. Interimsmanager werden gerne befristet gebucht, um spezielle Aufgabenstellungen in Unternehmen zu lösen, für die …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2014 von RA Michael W. Felser
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