Noten im Arbeitszeugnis: Nur noch Note 2 = „gut“ rechtens?
Neues Urteil zur Zeugnisnote „gut“: Bisher galt es als gesicherte Erkenntnis = höchstrichterliche Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber im Rechtsstreit um die Arbeitszeugnis-Note beweisen musste, daß die Leistungen des Arbeitnehmers unterdurchschnittlich waren während der Arbeitnehmer beweisen mußte, dass seine Arbeit überdurchschnittlich war. Ein Zeugnisrechtsstreit endete daher wegen der Beweislast häufig mit der Note „befriedigend“ – für …
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Veröffentlicht am: 8. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht Berlin, Arbeitszeugnis, LAG Berlin-Brandenburg, Note, stets zu unserer vollen Zufriedenheit, stets zu unserer Zufriedenheit, Zeugnis, Zeugnisnote