Steuerberater

Sozialversicherungspflicht für Selbständige?

Besser selbständig arbeiten– brutto = netto? Risiken für Selbständige   Arbeitnehmer stöhnen zunehmend über die große Differenz zwischen Brutto und Netto auf der Gehaltsabrechnung. Daran werden die aktuellen Wahlversprechen, nach denen nach der Wahl die Steuern gesenkt werden sollen, nichts ändern. Der größte Abzugsposten sind nämlich die Sozialversicherungsbeiträge, die natürlich auch der Absicherung gegen Krankheit, Pflege, …

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Scheinselbständigkeit am Bau

Besuch vom Zoll, so beginnen die Probleme mit der Scheinselbständigkeit am Bau häufig. Manchmal klingeln die Zollbeamten höflich und bitten um Unterlagen, oft aber kommt der Besuch vom Zoll mit einem Durchsuchungsbeschluß. Oder es gibt eine unangemeldete Kontrolle auf Baustellen. Für viele Bauunternehmen und selbständige Subunternehmer kann der Besuch existenbedrohliche Folgen haben: Die selbständigen Subunternehmer …

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Scheinselbständigkeit: Steuerberater darf nicht beraten und vertreten, haftet aber!

Für viele Steuerberater als erste Anlaufsstelle bei Steuer und Lohnbuchhaltung gehört die Beratung auch über arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zum „Nebengeschäft“, auch Fragen der Sozialversicherungspflicht (Anfrageverfahren, Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Künstlersozialversicherung) gehören in der Praxis dazu. So kam es, dass auch eine Steuerberaterin aus Aachen in einem Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Widerspruch gegen den für ihren Mandanten ungünstigen …

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Veröffentlicht am: 11. November, 2014 von RA Michael W. Felser
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Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?

Das Statusfeststellungsverfahren (oder richtiger: Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV) wird gerne (auch von arglosen Steuerberatern) empfohlen und auch durchgeführt, wenn das Risiko sogenannter Scheinselbständigkeit abgeklärt werden soll. Vor einem undurchdachten Anfrageverfahren kann allerdings nur dringend gewarnt werden. Das Verfahren 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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