Sturmschaden

Haftung bei Sturmschaden

Der Sturm „Zeljko“ (übrigens ein slawischer Jungenname, der soviel wie „der Erwünschte“ bedeutet) hat unerwünschte Schäden angerichtet, auch wenn er nicht so stark war wie befürchtet. Wer haftet für Sturmschäden, wenn vom Sturm gelöste Bäume, Äste, Dachziegel, Töpfe und andere Gegenstände Autos beschädigen, das Nachbarhaus oder gar Fussgänger? Oder wenn das eigene Haus vom Sturm …

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2015 von RA Michael W. Felser
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Kündigung nach Sturmschaden

Kyrill, Emma, Wiebke und wie sie auch immer hießen. Die großen Orkane in den letzten Jahren. Sie deckten Häuser ab, rissen Bäume aus der Erde, beschädigen Autos und Sorgen für vielfältige Versicherungsfälle. Schäden an Gebäuden sind durch die Gebäudeversicherung gedeckt; Schäden an Kraftfahrzeugen übernimmt die Teilkaskoversicherung. Im eigenen Interesse sollten Geschädigte die Schäden so schnell …

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Veröffentlicht am: 4. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Orkan Kyrill: Sturmschaden an Auto und Haus – Aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung

Bei grossen Stürmen oder wie jetzt Orkanen hat die Versicherungswirtschaft grosse Schadenssummen zu tragen. Die Vorstände haben daher diese Nacht unruhig geschlafen. Sie können sicher sein, dass heute früh generalstabsmässig Besprechungen stattfinden mit dem Ziel, den Schaden für die eigene Versicherung so gering wie möglich zu halten. Das heisst vor allem: Nach Möglichkeit nicht, wenn …

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Veröffentlicht am: 18. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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