Selbständige IT-Berater: Betriebszugehörigkeit bei Einstellung durch die Telekom
Die Telekom löst die Probleme mit scheinselbständigen IT-Beratern, die als Freelancer entweder direkt oder über Vermittler mit Rahmenvertrag und Projektvertrag bei T-Systems, T-Mobile oder T-Online beschäftigt waren, auf unterschiedliche Weise. Teilweise wird dem als scheinselbständig eingestuften IT-Berater ein Auflösungsvertrag angeboten (mit oder ohne Weiterbeschäftigung und Abfindung). Anderen wird eine Weiterbeschäftigung angeboten mit einem neuen Arbeitsvertrag …
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Veröffentlicht am: 26. November, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsvertrag, AT-Angestellte, Betriebszugehörigkeit, IT-Berater, Konzernbetriebsvereinbarung, Scheinselbständigkeit, T-Systems, Telekom