Tendenzträger in der Pflege
Häufig streiten sich die Leitungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen um die Frage, wer Tendenzträger ist. Für den Arbeitgeber sind allenfalls die Pförtner und das Küchenpersonal keine Tendenzträger, für den Betriebsrat dagegen sind allenfalls die Ärzte Tendenzträger. Die Einordnung hat erhebliche Bedeutung, weil das Bestehen und der Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Tendenzbetrieben davon abhängt. …
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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Betriebsrat, Mitbestimmung, Pflege, Tendenzbetrieb, Tendenzträger, Tendenzunternehmen