Wissenswertes zum Pflichtteilsanspruch
Wer durch ein Testament/Erbvertrag enterbt wurde, hat einen Pflichtteilsanspruch, wenn er Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers ist. Anderen Personen steht kein Pflichtteilsanspruch zu, beispielsweise haben daher enterbte Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsquote Die Pflichtteilsquote besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist abhängig davon, ob der Erblasser verheiratet war und wenn ja, …
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Veröffentlicht am: 1. März, 2018 von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
Stichwörter (Tags): Auskunftsanspruch, Erben, Erbrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht, Nachlassverzeichnis, Pflichtteil, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsberechtigte, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilsquote, Testament