TV-L

§ 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst

Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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TVÖD Grundschulung: OVG NRW vom 16.04.2008 – 1 A 4630/06.PVB

Wie bereits berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht NRW zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgestellt (OVG NRW, Beschluß vom 16.04.2008 – 1 A 4630/06.PVB), dass eine fünftägige Personalratsschulung beim DGB Bildungswerk NRW zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) als Grundschulung anzusehen ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist entsprechend auf andere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes mit den TV-L und …

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Veröffentlicht am: 7. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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