§ 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst
Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. …
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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Eigenkündigung, Kündigungsfrist, Quartalsende, TV-L, Tvöd