Unfall in Italien
In lockerer Folge stellen wir hier die Besonderheiten bei einem Unfall im Ausland dar. Auch wenn der Süden lockt und keiner an einen Unfall im beliebten Reiseland denken mag, bei einem Unfall in Italien gilt das dortige Recht. Wie immer sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert, Beweise gesichert und die Polizei verständigt werden. Der Geschädigte hat …
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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Italien, Rechtsanwalt, Unfall