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Wann darf der Betriebsrat einen Anwalt beauftragen?

Der Betriebsrat darf einen Anwalt aus verschiedenen Gründen beauftragen. Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsrats: „Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.“, heißt es dort. Dazu gehören auch die Kosten einer Beauftragung eines Anwalts. Nicht den Anwalt um die Ecke beauftragen, sondern einen auf Betriebsverfassungsrecht spezialisierten …

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Veröffentlicht am: 25. Juli, 2014 von RA Michael W. Felser
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