vivento

Amtsangemessene Beschäftigung auch für Beamte der Telekom

Beamte der Telekom („Vivento“) dürfen nicht in einen Stellenpool abgeschoben („versetzt“) werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (BVerwG vom 18.09.2008 – Aktenzeichen 2 C 3.07 und 2 C 8.07, 2 C 126.07).  Die Praxis bei der Telekom, die Beamten

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Veröffentlicht am: 21. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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