Flip Flops am Steuer: Unfall wird teuer?
Aus gegebenem Anlaß möchten wir als Vertrauensanwälte des Automobilclubs Europa e.V. (ACE) darauf hinweisen, dass das Tragen von Flip-Flops im Auto teuer werden kann, nämlich wenn ein Unfall passiert. Zwar hält selbst der Verband der Versicherer GDV das Tragen von Flip-Flops (oder Knobelbecher oder High-Heels oder hinten offene Sandalen) nicht für grob fahrlässig, so dass …
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Veröffentlicht am: 5. August, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Auto, Bussgeld, Flip-Flops, GDV, grobe Fahrlässigkeit, Haftung, High Heels, Mitverschulden, Schuhwerk, Sommerhitze, Unfall, Verkehrsunfall, Vollkasko