vorübergehend

Leiharbeitnehmer: Dauereinsatz rechtswidrig – Bundesarbeitsgericht vom 10.7.2013

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer nur vorübergehend und nicht auf Dauer beim Entleiherunternehmen eingesetzt werden dürfen. Der Betriebsrat des Entleiherunternehmens kann einer Einstellung von Leiharbeitnehmern, deren Einsatz nicht nur vorübergehend sein soll, nach § 99 BetrVG widersprechen (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 10.7.2013 – 7 ABR 91/11). Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz …

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