Wahlvorstand

Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung: Auch die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Vertrauensperson der Schwerbehinderten kann wie eine Betriebsratswahl vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. In letzter Zeit häufen sich auch die entsprechenden Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Zwei typische Fehler scheinen bei der Wahl der Vertretungen der Schwerbehinderten häufig vorzukommen. Gründe für eine Anfechtung der Wahl …

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Anfechtung der Betriebsratswahl – Typische Fehler

Nach § 19 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats angefochten werden. Nach Schätzungen erfahrener Experten sind ca. 80 % aller Betriebsratswahlen anfechtbar, weil der Wahlvorstand bei den komplizierten Wahlregeln fast zwangsläufig Fehler macht. Nach der Erfahrung des Autors dürfte fast jede Betriebsratswahl anfechtbar sein. Die Anfechtung ist aber nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen …

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Betriebsratswahl 2014: Wahlvorstandsschulung

Die Betriebsratswahlen 2014 finden im Zeitraum vom 1.3.2014 bis 31.5.2014 statt. Rechtsanwalt Felser bietet ab dem 24.10.2013 wöchentliche Schulungen für Mitglieder des Wahlvorstands der Betriebsratswahl 2014 wohnortnah in Köln und Brühl an. Ausserdem bieten wir spezielle Schulungen für den Betriebsrat an, die sich mit zu klärenden Vorfragen zur Betriebsratswahl 2014 beschäftigt. Fehler bei der Betriebsratswahl …

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Betriebsratswahl anfechten – aber richtig…

Wie die Rheinische Post in der Ausgabe vom 30. März 2010 berichtet, wird nun auch bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf die Wahl des Betriebsrats angefochten. Anfechtungsgrund soll hiernach sein, dass die Arbeitnehmer der Rheinbahn-Immobilien GmbH mitgewählt hätten. Eine fehlerlose Betriebsratswahl ist die absolute Ausnahme. Die meisten Betriebsratswahlen bleiben aber unangefochten. Daher nehmen wir die …

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Veröffentlicht am: 30. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratswahl: Rechtsberatung für den Wahlvorstand durch Anwalt?

Die Aufgabe des Wahlvorstands ist kompliziert und fehlerträchtig, fast jede Betriebsratswahl ist anfechtbar. Eine umsichtiger Wahlvorstand stellt sich daher rechtzeitig die Frage, ob und wie er einen entsprechend versierten Rechtsanwalt bei Fragen oder vor wichtigen Beschlussfassungen (z.B. einer Zurückweisung einer Vorschlagsliste) beauftragen kann. Ein Wahlvorstand muß nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.11.2009 Aktenzeichen 7 …

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Veröffentlicht am: 21. März, 2010 von RA Michael W. Felser
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