Rechtzeitig vor der eventuellen Explosion der Fussballbegeisterung nach einem Sieg gegen Portugal: Das Arbeitsrecht ist während der Fussball-Europameisterschaft nicht „suspendiert“. Trotz der allgemeinen Fussballbegeisterung sollten ein paar Regeln beachtet werden, die immer im Job gelten.

(1) Einvernehmlich Absprachen zwischen Chef und Arbeitnehmer sind immer besser als einseitige Massnahmen – auch wenn man Recht hat oder glaubt Recht zu haben.

(2) Bei verschiedenen Möglichkeiten, der Fussballbegeisterung zu frönen, sollte man im Zweifel die schonenste wählen, also Radio oder noch besser: Liveticker vor Minifernsehen.

(3) Pauschalen Tipps, vor allem in Laienforen, sollte man skeptisch gegenüberstehen. Es macht einen Unterschied, ob Sie Kassierer in einer Bank sind oder in der als Pförtner alleine in der Nachtschicht auf ein Werk aufpassen. Sie kassieren die gelbe Karte vom Chef, nicht „schlaumeier007“ aus dem wer-meint-was-gelesen-gehört-zu-haben.de Forum.

(4) Die Rechtslage kann bei der Überzeugung und dem partnerschaftlichen Ausgleich der Interessen helfen. Deswegen haben wir auf „Europameisterschaft am Arbeitsplatz“ umfangreiche Informationen aus einem Fachaufsatz online gestellt.

Unsere 10 goldenen Tipps zur EM beanspruchen nach wie vor Gültigkeit.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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