Der Tarifvertrag Länder (TV-L), der den BAT in den Landesverwaltungen abgelöst hat, regelt nur die Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung etc. Die Gehaltshöhe ergibt sich dagegen aus den Entgelttabellen zum TV-L, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Entgelttabellen für das Tarifgebiet Ost finden Sie nachstehend als PDF Datei.

TV-Länder_TV-L_Ost_2008_1
Gültig in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 30. April 2008

TV-Länder_TV-L_Ost_2008_2
Gültig in der Zeit ab 1. Mai 2008

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