Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der den BAT in den Landesbehörden abgelöst hat, regelt nur die Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung etc. Die Gehaltshöhe ergibt sich dagegen aus den Entgelttabellen zum TV-L, die regelmäßig in Verhandlungen oder wie derzeit nach Streiks fortgeschrieben werden. Die Entgelttabelle für das Tarifgebiet West ab dem 1.1.2008 finden Sie nachstehend als PDF Datei.
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- 23. Februar 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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