In einer Unfallsache hatte das Amtsgericht Köln das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Klägerin war bereits verstorben und deshalb auch entschuldigt dem Prozess ferngeblieben. Aber es erschien der Beklagte und Widerkläger in meiner Begleitung. Das Gericht
sprach kurz die Chronologie der Schriftsätze an und bestimmte sodann Verkündungstermin. Das hat etwa 5 Minuten gedauert. Der Mandant konnte kaum verstehen, hierfür extra 20 km angereist zu sein.
Ich allerdings auch nicht. Mein Einverständnis zur Fortsetzung im schriftlichen Verfahren hätte ich beim vorherigen Termin in Kenntnis dieses Termines sicher erklärt.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht