Das OLG Düsseldorf hat gestern, wie bereits hier angekündigt, die neue Düsseldorfer Tabelle 2009 vorgestellt. Die Tabelle ist wohl die wichtigste Orientierung zur Bemessung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes. Sie ist zwar kein Gesetz; aber fast alle Unterhaltsberechnungen beruhen auf ihr. Die Tabelle musste aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes und der Änderung der Steuerfreibeträge zum 01.01.2009 neugefasst werden.
Große Veränderungen gibt es jedoch nicht. Kleinere Kinder bis 11 Jahre bekommen nun etwas weniger; größere Kinder bekommen etwas mehr. Unterm Strich hat sich jedoch die Situation der kleineren Kinder aufgrund des gestiegenen Kindergeldes auch nicht verschlechtert. Und größere Kinder brauchen nach Auffassung der Düsseldorfer eben etwas mehr.
Weitere Informationen und Links zu älteren Tabellen finden Sie hier.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: justiz.nrw.de