Wenn Beamte richtig krank werden, dann droht schnell auch die Entlassung oder Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit. Wegen der durchgehenden Dienstunfähigkeit bleibt der Urlaub stehen und – verfällt. So glauben es jedenfalls die Dienstherren und wohl auch die meisten Verwaltungsgerichte hierzulande. Allerdings würde ich darauf wetten, dass der EuGH das anders sieht, und dieses Gericht hat wohl auch die entscheidende Kompetenz in dieser Frage, denn es geht nicht um Landesbeamtengesetze und UrlVO, sondern um eine EU-Richtlinie. Die meisten Länder haben schon erste Konsequenzen gezogen und lassen eine längere Übertragung in neuen Urlaubsverordnungen zu. Das kostet auch kein Geld. Bei der Frage aber, ob Beamte genauso wie andere Beschäftigte Urlaubsabgeltung bekommen, wenn sie den Urlaub nicht mehr nehmen können, schalten die Dienststellen auf stur. Zum Glück wird bald der EuGH ein Machtwort sprechen, denn das VG Frankfurt hat die Fragen dort zur Entscheidung vorgelegt. Es geht nicht nur um den Mindesturlaub, es geht auch um den Mehrurlaub nach der UrlVO und es geht um Schwerbehindertenurlaub. Dank VG Frankfurt ist jedenfalls mit einer baldigen Entscheidung schon 2011 zu rechnen. Damit die Ansprüche nicht verjähren, müssen Beamte diese aber bis dahin gerichtlich geltend machen. Nach drei Jahren verjähren die Urlaubsabgeltungsansprüche. Die Verfahren können nach verjährungsunterbrechender Klageerhebung bis zu einer Entscheidung des EuGH zum Ruhen gebracht werden.
Wir vertreten inzwischen bundesweit (VG Köln, VG Düsseldorf, VG Frankfurt, VG Sigmaringen uvam) zahlreiche Beamte im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wegen der offenen Resturlaubsansprüche. Die Forderungen liegen meist zwischen 5000 und 10000 Euro, in Einzelfällen auch mehr.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Experten auf Beamtenrecht.de