entschied das Landgericht Stuttgart 25 O 52/08 laut Stiftung Warentest. Die dort veröffentlichten Warnungen über bestimmte Anlagen muss ein Anlageberater kennen. Also liebe Anlageberater, hier geht es zum Probeabo. Zukünftig nicht nur „Schöner wohnen“, „Auto Motor Sport“ und „FHM“ oder „Cosmopolitan“ lesen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte