So oder so ähnlich könnte eine Neuauflage des Rock-Klassikers des Kölner Urgesteins Jürgen Zeltinger demnächst lauten.

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) weisen in ihrer Online-Mitteilung vom 06.11.2007 auf eine Änderung ihrer Nutzungsbedingungen hin. Scharzfahren war vermutlich noch nie gestattet, die KVB hat sich im Rahmen einer Sauberkeitsoffensive nun entschieden, in Bussen und Bahnen ab sofort den Verzehr von offenen oder alkoholischen Getränken, warmen Speisen und Eis zu verbieten.

Hintergrund ist das Ergebnis einer Kundenbefragung, wonach sich jeder zweite Fahrgast durch Müll und Verunreinigungen in den Fahrzeugen gestört fühlt. Fahrgäste, die gegen das Verbot verstoßen, erhalten zunächst eine sog. gelb-rote Karte, die durch 40 zusätzliche „Sheriffs“, identifizierbar über ein rotes Barrett, verteilt werden.

Ab dem 01.03.2008 macht die KVB dann Ernst und verweist gegebenenfalls im Rahmen des Hausrechts uneinsichtige Gäste des Fahrzeugs. Nähere Informationen zum Thema finden sie hier.

Übrigens:

Das Rauchen in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ist bereits seit dem 1. September 2007 durch § 1 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem ist nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen der KVB das Rauchen auch auf Bahnsteigen im U-Bahn-Bereich untersagt und kann ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.

Fundstelle: Online-Mitteilung der KVB vom 06.11.2007

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.beamtenrecht.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.