Nicht jeder kann so zahlen wie er will. In bestimmten Fällen schützt das Gesetz sogar vor der Vollstreckung. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen findet man auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (Stand April 2007). Die übliche Anpassung zum 1.7.2007 fand dieses Jahr nicht statt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte