Viele haben ihn, einen Führerschein aus einem Mitgliedsland der EU. Die Grund ist zumeist der vorherige Entzug der Fahrerlaubnis. So auch bei einer Frau aus Berlin. Ihr war aufgrund alkoholbedingter Verkehrsstraftaten die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen worden. Flugs beschaffe die Frau sich eine Fahrerlaubnis aus Tschechien. Die Behörde entschied, ihr das Recht auf Nutzung der Fahrerlaubnis in Deutschland abzuerkennen. Zu Recht ?
Ja, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Die Frau war einer Aufforderung der Behörde, ein MPU – Gutachten, den sog. Idiotentest vorzulegen, nicht gefolgt. Das Gericht ging davon aus, dass die Behörde dieses Gutachten zu Recht verlangen konnte, weil die ausländische Fahrerlaubnis missbräulich erlangt worden sei. Die Umstände des Falls ließen den Schluss zu, dass der ausländische Führerschein erworben worden sei, um die hiesigen Vorschriften für die Wiedererteilung, hier die Absolvierung des Idiotentests, zu umgehen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Presseerklärung des Gerichts