Unfall im Ausland und man ist selber schuld….

Ein Unfall im Urlaub ist immer nervig und stressig. Egal ob man schuld ist oder nicht. Beim Unfall im Ausland kommen zahlreiche weitere Schwierigkeiten dazu; etwa fremdes Recht und Sprachschwierigkeiten. Ist man selber schuld oder wird dieses unterstellt, droht noch mehr Ungemach. Was tun bei einem Unfall im Ausland ? Wie bei jedem Unfall sollte auch im Ausland nach Möglichkeit die Polizei gerufen werden. Sodann sollte der Vorfall genau dokumentiert werden. Hierzu sollte am besten der Europäische Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Unfall sollte mit dem Smartphone auch durch entsprechende Aufnahmen unmittelbar nach dem Unfall dokumentiert werden. Auch wenn sie in den Ländern der EU und weiteren Vertragsstaaten nicht mehr vorgeschrieben,

die Grüne Karte sollte ebenso wenig im Reisegepäck fehlen wie ausreichender Versicherungsschutz, Reisekrankenversicherung, Vollkaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung und Verkehrschutzbrief. Die Grüne Karte weist den eigenen Haftpflichtversicherungsschutz nach. In manchen Ländern, wie etwa Italien, kann es auch zu Schwierigkeiten kommen, falls man die Karte nicht bei sich führt. Dass dies nicht mehr erforderlich ist, hat sich noch nicht überall herumgesprochen.

Die Grüne Karte hilft im Übrigen auch, wenn man im Inland Opfer eines Unfalls mit einem Ausländer wird.

Weitere Informationen zum Unfall im Ausland:

Unfall im Ausland
Wenn es im Urlaub kracht
Unfall im Urlaub
Unfall in Spanien
Unfall in Italien

Unfall in Frankreich

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Vertrauensanwälte des ACE

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