Bei einer Reise nach Frankreich denkt man an die Cote d‘ Azur, traumhafte Panoramastraßen, den Atlantik, gutes Essen und guten Wein. Was aber gilt, wenn man dort einen Unfall erleidet ? Wie immer gilt es, auch nach einem Unfall in Frankreich die Unfallstelle und Beweise zu sichern. Angaben zur gegnerischen Haftpflichtversicherung findet man auf einem Aufkleber auf der Windschutzscheibe. Diese sollten unbedingt abgeschrieben werden. Und wie wird reguliert?
Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung ersetzt. Manche Versicherungen regulieren auch auf Gutachtenbasis. Bei Schäden über € 1.500,00 wird ein Gutachten häufig auch zusätzlich zur Rechnung verlangt. Kostenvoranschläge reichen allenfalls bei Bagatellschäden aus. Bei einem Totalschaden wird nach einem Unfall in Frankreich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ersetzt. Es sollte möglichst ein Gutachten in Frankreich erstellt werden. Die Kosten des Gutachtens werden häufig aber nicht immer übernommen.
Abschleppkosten werden bis zur nächsten geeigneten Werkstatt übernommen. Eine Wertminderung wird nur bei neuwertigen oder Luxusfahrzeugen gezahlt. Zumeist ist jedoch eine Klage nach einem Unfall in Frankreich erforderlich. Nutzungsausfall wird in geringer Höhe von bis € 10,00 gewährt. Mietwagenkosten werden nur ersetzt, wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Fahrten zur Arbeitsstätte reichen hier nicht aus. Wegen ersparter Eigenaufwendungen werden etwa 30 % in Abzug gebracht. Gleiches gilt bei unfallbedingten Übernachtungs- und Transportkosten.
Arzt- und Krankenhauskosten werden übernommen, soweit keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt. Beim Schmerzensgeld sind die Franzosen relativ großzügig.
Anwalts- und Kreditkosten werden nicht erstattet.
Auch in Frankreich sollte ein Schutzbrief, eine Vollkaskoversicherung und eine Rechtsschutzversicherung nicht im Reisegepäck fehlen.
Unsere Kanzlei verfügt für den Fall eines Unfall in Frankreich über ein Netzwerk versierter Verkehsrechtsanwälte auch in Frankreich.
Wir berichten hier in lockerer Folge über das Thema Unfall im Ausland. Berichte zu Italien und Spanien liegen bereits vor.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Automobilclub Europa e.V.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte