So eine Ampel stand an einer Baustelle in Friedrichshafen am Bodensee. Verständlich, dass zahlreiche Autofahrer irgendwann keine Geduld mehr zeigen wollten und losfuhren. Mehr als 100 Autofahrer wurden dabei erwischt. Die Bußgeldstelle verhängte Fahrverbote und Geldbußen in Höhe von jeweils € 125,00, so wie im Bußgeldkatalog auch vorgesehen.
Da wollten sich einige Autofahrer nicht bieten lassen und legten Einspruch ein. Das Amtsgericht Tettnang hatte dann auch ein Einsehen. Die Geldbußen wurden auf € 35,00 reduziert und das Fahrverbot kassiert. Das Gericht befand, dass eine Ampel, die nicht grün würde, keine Wechsellicht-Zeichenanlage im Sinne des § 37 StVO sei. Vielmehr wertete das Gericht den Verstoß als einen gegen das Einbahnstraßenfahren. Ein solches Schild habe neben der Baustellenampel gestanden.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fundstelle: automotorundsport