Wenn es im Urlaub kracht

ist der Ärger meist riesengroß. Beim Urlaub im Ausland lauern zusätzliche Tücken bei der Regulierung und oft stossen die Betroffenen auf Sprachschwierigkeiten. Auch wenn es meist (und hoffentlich) bei Beulen und Kratzern bleibt, ist die Verwirrung oft groß. Und häufig ist die örtliche Polizei bei kleineren Unfällen nicht bereit, den Unfall und seine Hergang zu dokumentieren. Die EU und die europäische Versicherungswirtschaft haben daher einen einheitlichen Unfallbericht entwickelt, der helfen soll, den Unfall zu erfassen. Der Bericht ist europaweit einheitlich ausgestaltet. Sprachschwierigkeiten stehen der Unfallaufnahme also nicht entgegen. Der Unfallbericht sollte ebenso wie Verbandskasten, Warnweste und – dreieck, Kamera die Grüne Karte und entsprechender Versicherungsschutz im Reisegepäck nicht fehlen.

Mehr und allgemeine Informationen zum Thema Unfall im Ausland finden sie per Link. Spezielle Informationen für ihren Urlaub haben wir für die beliebten Reiseländer, Frankreich, Italien und Spanien zusammengestellt. Die Länderliste wird selbstverständlich noch erweitert. Weiteres zum Thema Unfallbericht finden Sie auf den Seiten des ACE.

Der Unfallbericht ist im Internet überall zu finden. Ausdrucken kann man ihn sich beispielsweise auf den Seiten der Gothaer Versicherung.

Unsere Kanzlei verfügt für den Fall eines Unfalls im Ausland über ein Netzwerk versierter Verkehsrechtsanwälte.

Es bleibt: Gute Fahrt!

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Vertraganwälte des ACE

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