das sagte heute vor dem Arbeitsgericht die Vertreterin eines Unternehmens aus der Zuliefererbranche und bot in der Güteverhandlung einen Vergleich über das volle Weihnachtsgeld an, also genau das, was eingeklagt war. Ein Vergleich über 100 %. Das Unternehmen könne und wolle nicht an alle zahlen. Nur wer klage, bekomme das Weihnachtsgeld. Wer nur darum bitte, gehe leer aus.

Fazit: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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