Änderungen
/* Aufhebungsvertragsklauseln */
Widerruf und Anfechtung:
Einen Aufhebungsvertrag können Sie regelmäßig nicht widerrufen, sondern allenfalls wegen Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB anfechten.
== '''Aufhebungsvertrag und Arbeitsagentur''' ==
Ein Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrzeit (selbst wenn er als Abwicklungsvertrag bezeichnet wird).
== '''Aufhebungsvertrag und Steuern''' ==
Ausführliche Informationen zur Behandlung der Abfindung bei der Steuer finden Sie im Rechtslexikon unter dem Stichwort "Abfindung" [http://www.felser.de/rechtslexikon/Abfindung]
== '''Aufhebungsvertragsklauseln''' ==