Änderungen
/* Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens */
== '''Kosten des Arbeitsgerichtsverfahrens''' ==
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Nach § 12a ArbGG trägt aber am Arbeitsgericht erstinstanzlich jede Seite ihre Kosten ausser den Gerischtskosten Gerichtskosten selbst, egal wie das Verfahren ausgeht. Die Gerichtskosten sind allerdings am Arbeitsgericht sehr niedrig.[http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Arbeitsgericht/verfahren/verfahrenskosten/index.php]. Die Kosten des Arbeitsgerichtsprozesses erster und zweiter Instanz (Landesarbeitsgericht) rechnet der Kostenrechner der NRW Justiz für Sie aus. [http://www.arbg-koeln.nrw.de/service/kosten/index.php]
== '''Prozesskostenhilfe (PKH) am Arbeitsgericht''' ==