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Statusfeststellungsverfahren

1.238 Byte hinzugefügt, 14:38, 19. Mär. 2015
/* Ablauf des Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung */
Gegen den Bescheid kann nur binnen eines Monats Widerspruch [[http://www.widerspruch.tv/]] eingelegt werden.
 
== '''Frist für das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung''' ==
 
Eine Frist für das Statusfeststellungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings macht es Sinn, das Statusfeststellungsverfahren möglichst vor Beschäftigungsbeginn oder jedenfalls innerhalb des ersten Monats einzuleiten.
 
In § 7a Abs. 6 SGB IV heisst es nämlich:
 
Wird der Antrag nach Absatz 1 innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und stellt die Deutsche Rentenversicherung
Bund ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fest, tritt die Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein,
wenn der Beschäftigte
1. zustimmt und
2. er für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko
von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
 
Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist innerhalb einer Frist von einem Monat der Widerspruch möglich, gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
== '''Im Statusfeststellungsverfahren vor Antragsstellung Anwalt einschalten!''' ==
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