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Statusfeststellungsverfahren

Ein Byte hinzugefügt, 14:53, 19. Mär. 2015
/* 'Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich? */
Gegen den Bescheid im Statusfeststellungsverfahren ist innerhalb einer Frist von einem Monat der Widerspruch möglich, gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
== '''Statusfeststellungsverfahren auch nachträglich möglich?''' ==
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist im Rahmen des Anfrageverfahrens nicht gehindert, über die Frage der Sozialversicherungspflicht auch nach Beendigung der Beschäftigung zu entscheiden(BSG, Urteil vom 04. Juni 2009 – B 12 KR 31/07 R –, SozR 4-2400 § 7a Nr 3).
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