Änderungen
/* Befreiung von der Rentenversicherungspflicht */
== '''Befreiung von der Rentenversicherungspflicht''' ==
Arbeitnehmerähnliche Selbständige können sich nur noch unter engen Voraussetzungen von den Rentenversicherungspflicht befreien lassen, nämlich insbesondere als Existenzgründer und auch nur in den ersten drei Jahrenoder bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ab 58. Geregelt ist dies in § 6 SGB VI. [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html]
'''§ 6 Befreiung von der Versicherungspflicht'''