Änderungen
/* Berufsgruppenkatalog */
== '''Berufsgruppenkatalog''' ==
Für folgende Tätigkeiten in der EDV / IT liegt Rechtsprechung zur Einordnung als Selbständiger bzw. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger vor:
Selbständiger Informatiker
Ergebnis: Rentenversicherungspflichtig (arbeitnehmerähnlicher Selbständiger)
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Juli 2005 – Aktenzeichen L 1 R 4208/04
Diplom-Ingenieur und Inhaber der Firma E, B.
Ergebnis: Sozialversicherungsfrei (echter Selbständiger)
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 26.03.2004 Aktenzeichen S 8 RA 87/03
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Tendenz sowohl bei Statusfeststellungsanträgen bei der DRV als auch bei Verfahren vor dem Sozialgericht hin zur abhängigen Beschäftigung geht, selbst wenn der Einsatz über einen Vermittler bei einem Endkunden erfolgt.
== '''Anwalt für arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==