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/* Arbeitnehmerähnliche Selbständige - Stand 2015 */
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige - Stand 2015''' ==
Die nachfolgenden Ausführungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beruhen auf dem Rechststand April 2015 und werden regelmäßig vom Autor - einem auf das Thema nachweislich spezialisierten Rechtsanwalt - aktualisiert. Sie betreffen Selbständige, die als freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Freelancer, Subunternehmer bzw. Selbständiger mit im wesentlichen nur einem Auftragnehmer tätig sind.
== '''Arbeitnehmerähnliche Selbständige''' ==