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/* Scheinselbständigkeit - Besuch vom Zoll */
== '''Scheinselbständigkeit - Besuch vom Zoll ''' ==
Der Besuch vom Zoll bleibt den meisten Unternehmern nachhaltig in Erinnerung. Meistens erfolgt die Durchsuchung von Geschäftsräumen und mglw. auch Wohnräumen in den frühen Morgenstunden, anders als die Betriebsprüfer kündigen sich die Besucher vom Zoll nicht vorher an. Grundlage ist meistens ein Durchsuchungsbeschluß, in dem die Sache schon etwas übertrieben dargestellt ist. Der Besuch vom Zoll ist nicht zu unterschätzen, da er regelmäßig unter Beteiligung von Staatsanwaltschaft und meistens auch der Steuerfahndung erfolgt. Nicht selten führt der Besuch zu einer existenzbedrohenden Situation des Unternehmens. Deswegen sollten frühzeitig spezialisierte Anwälte eingeschaltet werden, am besten noch während der Durchsuchung. Erste Hinweise für den Besuch vom Zoll finden Sie im Blogbeitrag: "Prüfungsverfügung vom Zoll" [http://www.felser.de/blog/prfungsverfgung-vom-zoll-was-tun/] und "Scheinselbständigkeit am Bau" [http://www.felser.de/blog/scheinselbstaendigkeit-am-bau/].
== '''Interviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit''' ==